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Kosten für das Schadengutachten

Liegt der Schaden über der Bagetellgrenze (aktuell 750€ inkl. MwSt.), trägt die versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens.

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Was ist eine Abtretungserklärung?

Die Abtretungserklärung erleichtert sowohl dem Kfz-Sachverständigen als auch Ihnen als Geschädigte Person die Schadenregulierung. Mit der Unterschrift erlauben Sie mir als Ihr KFZ Sachverständiger und  KFZ Gutachter, die Kosten für meine Dienstleistung direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Damit müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Die Abtretungserklärung erlaubt mir auch noch eventuelle Zusatzdienstleistungen die ich zur Schadenfeststellung benötige in Ihrem Namen zu beauftragen.​​

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Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung nicht nur die Kosten für das Kfz Gutachten, sondern auch für einen Rechtsanwalt – dafür benötigen Sie keine Rechtsschutzversicherung und müssen auch nicht in Vorkasse gehen.

Da diese Kosten bis zu einem gewissen Punkt von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Unsere Erfahrung zeigt das Sie nur Vorteile haben, wenn Sie bei jedem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen eine Anwaltskanzlei, die auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und mit der wir als Kfz Gutachter schon seit langer Zeit erfolgreich zusammenarbeiten.

Mein persönlicher Rat an Sie:

Nach einem unverschuldeten Unfallschaden kommt es oftmals dazu, dass Versicherer Kürzungen vornehmen. Um von Anfang an Ihre komplette Entschädigung zu bekommen, sollten Sie immer selbst einen unabhängigen Gutachter sowie einen Rechtsanwalt beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Sie das erhalten, was Ihnen zusteht und dass Sie durch den Schaden keinen finanziellen Nachteil erleiden.​

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Wo wird das Fahrzeug begutachtet?

Das kommt darauf an wie groß der Schaden am Fahrzeug ist. Ihr Fahrzeug wird je nach Sachverhalt am Unfallort, bei ihnen Zuhause oder auch in einer Werkstatt Ihrer wahl begutachtet. Kosten für die Anfahrt oder das Gutachten entstehen Ihnen bei eindeutiger Schuldfrage nicht. Diese muss im Falle eines unverschuldeten Unfalls die gegnerische Versicherung übernehmen.

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Die Versicherung bietet Ihnen an das der KFZ Gutachter gestellt wird.

Als die geschädigte Partei haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden von der Versicherung  des Unfallverursachers getragen. Lassen Sie sich am Telefon nicht überreden, beharren Sie auf Ihr recht auf die Wahl eines eigenen freien unabhängigen Sachverständigen, ohne eine Werkstattbindung. Falls Sie das Angebot doch annehmen, müssen Sie falls Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sind die Kosten für ein Gutachten eines anderen Gutachters erst mal selbst tragen.

Daher beauftragen Sie lieber gleich einen unabhängigen zertifizierten KFZ Gutachter. 

Denn eine Karosseriewerkstatt repariert Ihr beschädigtes Fahrzeug. Das diese sich auch mit Gutachten und deren Aufbau und aktuellen Rechtsprechung auskennen ist fragwürdig. In der Schadenregulierung stehen Ihnen mehr Entschädigungsleistungen zu als "nur" die Instandsetzungskosten für Ihr Fahrzeug. Ich bestimme zahlreiche Faktoren, die sich für die Erstattung der Reparatur und letztendlich die Regulierung Ihres Schadens im Schadensfall erleichtern. 

 

Fiktve Abrechnung

Kann ich die Schadensumme aus dem Gutachten auch auszahlen lassen? Ja das können Sie man spricht hier von der sogenannten fiktiven Abrechnung, es gibt allerdings einen Sonderfall. Die so genannte 130% regel, wenn diese angewendet wird kann die Schadensumme nicht ausgezahlt werden. Ob Sie Ihren Schadenersatzanspruch in Netto für eine Reparatur verwenden oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie gerne.​​

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